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2. Verlinkungen

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3. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung soll für diesen Fall durch eine solche ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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